Hintergrund: Gegen CDU gerichtetes Video des Youtubers Rezo
Hintergrund der Forderung ist ein millionenfach geklicktes Video des Youtubers Rezo vor der Europawahl, in dem dieser die CDU scharf kritisiert und unter anderem dazu aufgerufen hatte, die Partei nicht zu wählen. Die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer hatte nach der Wahl Regeln für "Meinungsmache" im Internet in Wahlkampfzeiten ins Gespräch gebracht und dafür Kritik geerntet.
Holsten: Vorgehen nur gegen bewusst wahrheitswidrige Meinungsmache
Holsten gab allerdings zu bedenken, dass sich das Regulierungsthema nicht eins zu eins auf die Rezo-Debatte übertragen lasse. "Denn weder arbeitet jeder Youtuber journalistisch, noch ist das, was Frau Kramp-Karrenbauer als Meinungsmache bezeichnete, zwangsläufig ein Verstoß gegen journalistische Sorgfaltspflichten", sagte Holsten. "Entscheidend ist vielmehr, ob jemand bewusst wahrheitswidrige Meinungsmache betreibt – oder im Auftrag von jemandem tätig ist."