Generalstaatsanwaltschaft hatte vor Auslandsreise gewarnt
Kemal K. sei 2007 nach Deutschland geflohen, habe politisches Asyl erhalten und sei 2016 eingebürgert worden. In der Türkei war er dem Bericht zufolge in der kommunistischen Partei TKP/ML aktiv. K. sei mit einer Ukrainerin verheiratet und aus privaten Gründen in das Land gereist, hieß es in dem Medienbericht weiter. Zuvor habe die Generalstaatsanwaltschaft Köln ihn vor einer Auslandsreise gewarnt.
OLG Karlsruhe trat Auslieferung 2007 entgegen
Kemal K. sei 2007 in Baden-Württemberg für mehrere Monate inhaftiert gewesen, das Oberlandesgericht Karlsruhe habe seiner Auslieferung damals jedoch wegen "erheblicher Zweifel am Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts" nicht zugestimmt.
Spanien lehnt Auslieferung eines anderen türkischstämmigen Deutschen ab
Erst vor wenigen Tagen hatte Spanien die Auslieferung des türkischstämmigen Deutschen Dogan Akhanli abgelehnt, der am 19.08.2017 während eines Spanien-Urlaubs in Granada aufgrund eines türkischen Haftbefehls festgenommen worden war.