Höchste Auszeichnung der deutschen Anwaltschaft
Die Hans-Dahs-Plakette gilt als höchste Auszeichnung der Anwaltschaft und würdigt vor allem anwaltliche und fachliche Expertise. "Bei Mechtild Düsing lässt sich die Brillanz nie so ganz von der Person trennen", so DAV-Präsidentin Edith Kindermann. "Es ist daher keine Überraschung, dass gerade sie – als erste Anwältin überhaupt – die Hans-Dahs-Plakette erhält." Im Mai habe Düsing ihr 50-jähriges Jubiläum als Rechtsanwältin gefeiert. Mehr als 21 Jahre davon sei sie Mitglied im Verfassungsrechtsausschuss des DAV gewesen. Dort habe sie sich nicht nur beharrlich der Berufsfreiheit von Anwältinnen und Anwälten in allen Variationen gewidmet. "Ob Kinderrechte im Grundgesetz, Sicherungsverwahrung oder Sterbehilfe: Es seien die großen und oft auch polarisierenden Themen, die Mechtild Düsing am Herzen liegen", so Kindermann.
Wegweisende Erfolge vor Gericht
Als Anwältin seien vor allem ihre Erfolge vor Gericht beeindruckend – das Bundesverfassungsgericht sei ihren Ausführungen mehr als einmal gefolgt. Mechtild Düsing sei es etwa zu verdanken, dass Notarinnen ihren Amtssitz nach einer Pause für Kinderbetreuungszeiten zurückerhalten können. Als das Bundesverfassungsgericht die Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Sterbehilfe kassiert habe und damit der DAV-Stellungnahme gefolgt sei, sei das auch ein persönlicher Erfolg für Düsing gewesen, die sich mit großem Engagement DAV-intern für diese Position starkgemacht habe. Im Agrarrecht gelte sie europaweit als Koryphäe. So sei es Düsing gewesen, die sich beim Thema "Milch-Quote" vor dem Europäischen Gerichtshof erfolgreich gegen die EU-Kommission durchgesetzt habe. Ihr Engagement im DAV sei breit gestreut gewesen – für ihren leidenschaftlichen Einsatz für Anwältinnen und Gleichstellungsthemen sei Düsing 2019 bereits mit dem Maria-Otto-Preis geehrt worden.