Die geplante Einführung einer einheitlichen Identifikationsnummer für alle Bürger stieß im Bundestag in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs am 19.11.2020 auf erheblichen Gegenwind. Nach den Plänen der großen Koalition soll die Steueridentifikationsnummer zu einer Art Bürgernummer werden, die einer Behörde den einfachen Zugriff auf bereits vorhandene Daten zu einer Person bei vielen anderen Behörden ermöglicht. Dadurch sollen Verwaltungsvorgänge vereinfacht werden.
Redaktion beck-aktuell, 20. November 2020 (dpa).
Datenschutzbehörden halten Registermodernisierung für verfassungswidrig, ZD-Aktuell 2020, 07279
BVerfG, Pilotdatenübermittlung zur Vorbereitung des Zensus 2021, BeckRS 2019, 1011
Sorge/Leicht, Registermodernisierungsgesetz – eine datenschutzgerechte Lösung?, ZRP 2020, 242
DAV: Steuer-ID soll nicht zu Personen-Identifikationsnummer werden, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 05.11.2020, becklink 2017969
Den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz – RegMoG) (Drs.-Nr.: 19/24226) finden Sie auf den Seiten des Bundestags als pdf hinterlegt.