Masse der Corona-Eilanträge ist in Karlsruhe erfolglos geblieben

Die Freiheitsbeschränkungen in der Corona-Pandemie hatten eine Antrags- und Klageflut ausgelöst. Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht die bei ihm aufgeschlagenen Verfahren weitgehend bearbeitet: Demnach waren bis Ende Juli 124 reine Eilanträge eingegangen. Davon wurden alle außer einem bereits beschieden. 121 dieser Eilanträge wurden abgelehnt oder erledigten sich anderweitig. Nur in zwei Fällen hatten die Kläger Erfolg.

Nur noch 178 Fälle anhängig

Dazu kamen seit Ausbruch der Pandemie 468 Verfassungsbeschwerden, die zusammen mit einem Eilantrag eingereicht wurden. Hiervon sind 372 bereits entschieden - lediglich ein Eilantrag hatte Erfolg. Aus dem Jahr 2020 sind nur noch drei Verfahren offen, aus 2021 sind es 93. Insgesamt waren beim Gericht Ende Juli zu diesem Themenkomplex noch 178 von ursprünglich einmal 696 Verfahren anhängig. Hier sind sämtliche Verfahren mitgerechnet, unabhängig davon ob es einen Eilantrag gab oder nicht. Bei der im Eilverfahren notwendigen Abwägung hatte so gut wie immer der Lebensschutz als überragend hohes Verfassungsgut Vorrang. Eine umfangreiche Prüfung findet erst im späteren Hauptverfahren statt. Es kann also weiterhin passieren, dass Maßnahmen nachträglich noch für verfassungswidrig erklärt werden. 

Viele Verfassungsbeschwerden gegen Corona-Notbremse

Besonders häufig wurde seit der zweiten Aprilhälfte gegen die inzwischen ausgelaufene Corona-Notbremse des Bundes geklagt. Denn hier war es erstmals möglich, sich direkt an das Verfassungsgericht zu wenden. Vorher hatten sich Bürgerinnen und Bürger, die die Corona-Maßnahmen nicht akzeptieren wollten, in aller Regel zuerst an den Verwaltungsgerichten durch die Instanzen klagen müssen. Die Notbremse mit verschärften Regeln musste bundeseinheitlich automatisch gezogen werden, wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz über mehrere Tage die 100 überschritt. Sie ist seit Ende Juni außer Kraft, kann aber grundsätzlich reaktiviert werden. Eilanträge gegen die umstrittensten Maßnahmen wie nächtliche Ausgangsbeschränkungen hatten die Verfassungsrichterinnen und -richter gleich im Mai abgewiesen. Insgesamt hatten das Gericht wegen der Bundes-Notbremse 20 reine Eilanträge und 281 Verfassungsbeschwerden erreicht, davon noch einmal 199 verbunden mit einem Eilantrag. Inzwischen ist die Klagewelle abgeebbt.

Redaktion beck-aktuell, 17. August 2021 (dpa).