Entfernung von Recht und Gesetz
Der Angeklagte hat sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft "dabei bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt". Ihm sei es darum gegangen, "die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie öffentlichkeitswirksam darzustellen". Der Jurist hatte im Weg einer einstweiligen Anordnung verfügt, dass Kinder an zwei Weimarer Schulen entgegen dem geltenden Hygienekonzept des Bildungsministeriums keine Corona-Masken im Unterricht tragen müssen. Die Entscheidung war bundesweit diskutiert und kritisiert worden.
Vorwurf der Rechtsbeugung
Der Angeschuldigte soll laut Staatsanwaltschaft mehrere elementare Verfahrensvorschriften missachtet und gegen materielles Recht verstoßen haben. Dem Mann wird außerdem zur Last gelegt, aktiv nach Eltern gesucht zu haben, die die Maskenpflicht in Schulen kritisch sahen. Zudem soll er sichergestellt haben, "dass die Ergebnisse der später in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachten seinen Vorstellungen entsprechen", erklärte die Staatsanwaltschaft. Für Rechtsbeugung sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen von einem bis zu fünf Jahren vor. Die Entscheidungen des Weimarer Richters waren später vom Oberlandesgericht in Jena gekippt worden.