Maskenurteil hat Nachspiel – Weimarer Amtsrichter angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat Anklage wegen Rechtsbeugung gegen einen Weimarer Amtsrichter erhoben. Der Richter hatte im vergangenen Jahr eine umstrittene Entscheidung gegen die Maskenpflicht an zwei Schulen zur Eindämmung von Corona-Infektionen gefällt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, als Familienrichter im April 2021 willkürlich einen Beschluss erlassen zu haben, für den er nicht zuständig gewesen sei.

Entfernung von Recht und Gesetz

Der Angeklagte hat sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft "dabei bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt". Ihm sei es darum gegangen, "die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie öffentlichkeitswirksam darzustellen". Der Jurist hatte im Weg einer einstweiligen Anordnung verfügt, dass Kinder an zwei Weimarer Schulen entgegen dem geltenden Hygienekonzept des Bildungsministeriums keine Corona-Masken im Unterricht tragen müssen. Die Entscheidung war bundesweit diskutiert und kritisiert worden.

Vorwurf der Rechtsbeugung

Der Angeschuldigte soll laut Staatsanwaltschaft mehrere elementare Verfahrensvorschriften missachtet und gegen materielles Recht verstoßen haben. Dem Mann wird außerdem zur Last gelegt, aktiv nach Eltern gesucht zu haben, die die Maskenpflicht in Schulen kritisch sahen. Zudem soll er sichergestellt haben, "dass die Ergebnisse der später in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachten seinen Vorstellungen entsprechen", erklärte die Staatsanwaltschaft. Für Rechtsbeugung sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen von einem bis zu fünf Jahren vor. Die Entscheidungen des Weimarer Richters waren später vom Oberlandesgericht in Jena gekippt worden.

Britta Weichlein, 3. Juni 2022 (dpa).