Haftstrafe wegen rassistischer und gewalttätiger Facebook-Posts

Wegen rassistischer und gewalttätiger Facebook-Posts ist ein 43-jähriger Mann zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten und zwei Wochen verurteilt worden. Allerdings setzte das Landgericht Osnabrück den Vollzug der Strafe – anders als die Vorinstanz – zur Bewährung aus.

Zwei Beiträge gepostet

Konkret ging es um zwei Beiträge, die der Mann 2016 und 2017 auf Facebook veröffentlicht hatte. Im ersten Fall hatte er sich in rassistisch-abwertender Weise über Menschen nordafrikanischer Herkunft geäußert. Im zweiten Fall hatte er ein Bild der Bundeskanzlerin mit dem Text "Erschießen" und der Aufforderung, mit Waffengewalt gegen die Kanzlerin vorzugehen, gepostet.

Zwei Straftatbestände verwirklicht

Das Amtsgericht Meppen wertete dies als Volksverhetzung und öffentliche Aufforderung zu einer Straftat. Für die Verwirklichung der Straftatbestände war es dabei aus Sicht des AG unerheblich, ob der Beitrag für jedermann sichtbar oder der Zugriff auf die mehreren hundert "Facebook-Freunde" des Angeklagten beschränkt war. Irrelevant sei auch, ob der Angeklagte einen der Beiträge selbst verfasst oder lediglich geteilt habe. 

LG gewährt Bewährung

Gleich zu Beginn der Berufungsverhandlung zeigte sich der Angeklagte einsichtig. Er wiederholte sein schon in erster Instanz abgelegtes Geständnis und distanzierte sich vom Inhalt der Beiträge. Die Berufung beschränkte er auf das Strafmaß. Damit fand er zum Teil Gehör. Entsprechend dem Antrag der Staatsanwaltschaft bestätigte das LG die vom AG verhängte Freiheitsstrafe, setzte die Strafe nun aber, anders als das AG, zur Bewährung aus. Dies sahen das LG sowie die Staatsanwaltschaft als gerechtfertigt an, weil der Angeklagte sich nach der erstinstanzlichen Verurteilung erkennbar um Wohlverhalten bemüht habe. Unter anderem hatte er sich einen neuen Arbeitsplatz gesucht. Die Verteidigung hatte ebenfalls eine Bewährungsstrafe beantragt.

Urteil rechtskräftig

Nachdem alle Beteiligten auf Rechtsmittel verzichtet haben, ist das Urteil rechtskräftig.

Redaktion beck-aktuell, 24. Juni 2020.