Kurz vor dem Ablauf der verlängerten Annahmefrist für den Diesel-Vergleich hat sich der VW-Konzern mit rund 235.000 Kunden auf Entschädigungszahlungen geeinigt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat daraufhin seine Musterfeststellungsklage gegen VW zurückgenommen, wie das Oberlandesgericht Braunschweig am 30.04.2020 bekanntgab.
90% der Kläger schlossen sich der Einigung an
Nach VW-Angaben sollen ab dem 05.05.2020 etwa 750 Millionen Euro an Zahlungen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal fließen. Insgesamt haben sich rund 90% der über 260.000 Vergleichsberechtigten der Einigung angeschlossen. Je nach Alter und Typ des Fahrzeugs sollen Kunden mit Beträgen zwischen 1.350 und 6.250 Euro entschädigt werden.
Kompromiss zwischen VW und vzbv
Auf den Diesel-Vergleich hatten sich der VW-Konzern und der vzbv Anfang des Jahres verständigt. Die Einigung sieht vor, dass vom Dieselskandal betroffene Verbraucher Schadenersatz für den Wertverlust ihrer Fahrzeuge bekommen. Der Kompromiss gilt allerdings nur für diejenigen Dieselfahrer, die sich der sogenannten Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten. VW hatte die Anmeldefrist für den Vergleich bis zum 30.04.2020 verlängert.
Redaktion beck-aktuell, 30. April 2020 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Ring, Die neue zivilprozessuale Musterfeststellungsklage, NJ 2018, 441
Kilian, Musterfeststellungsklage - Meinungsbild der Anwaltschaft, ZRP 2018, 72
Merkt/Zimmermann, Die neue Musterfeststellungsklage: Eine erste Bewertung, VuR 2018, 363
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