Richter sahen keinen Beweis für kriminelle Absichten
Das Berufungsgericht in Valletta urteilte nun, die Staatsanwaltschaft habe nicht beweisen können, dass Reisch kriminelle Absichten gehabt habe, als er 2018 in maltesische Gewässer gefahren war. Steier sagte, es handle sich um einen “einwandfreien Freispruch“. Nun würde auch das Schiff “Lifeline“ freigegeben, das bisher in Malta an der Kette lag. Allerdings könne es nicht mehr eingesetzt werden, weil es die Anforderungen für eine Flagge nicht mehr erfülle. Die NGO habe aber ein neues Schiff. Die “Rise Above“ - ein ehemaliges Torpedofangboot - werde gerade in Norddeutschland hergerichtet. Der erste Einsatz soll im Frühjahr sein.
Freispruch kam selbst für Reisch überraschend
Malta hatte die letzten Jahre genauso wie Italien viele Rettungsschiffe erst nach tage- oder wochenlanger Blockade auf dem Meer in ihre Häfen einfahren lassen. Das kleinste EU-Land sieht sich in der Migrationsfrage von der EU alleine gelassen und fordert, dass auch andere Staaten Migranten übernehmen. Mission Lifeline und Reisch selbst hatten nicht mit einem Urteil in ihrem Sinne gerechnet. Steier erklärte sich den überraschenden Freispruch auch mit dem Fall der ermordeten regierungskritischen Journalistin Daphne Caruana Galizia auf Malta.
Maltas Justiz wegen fehlender Unabhängigkeit in der Kritik
Das Land stehe wegen einer Justiz, die nicht unabhängig sei, in der Kritik und auch unter Beobachtung in der EU, so Steier. Das habe nun vermutlich zu dem Urteil beigetragen. Mission Lifeline und Reisch waren stets der Meinung, dass die Verurteilung in erster Instanz politisch motiviert war - um Hilfsorganisationen von der Rettung von Migranten abzuhalten.