Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat sich offen gezeigt für eine Diskussion über eine umfassendere Auswertung von DNA-Spuren. Losgelöst vom konkreten Einzelfall beobachte sein Ministerium wissenschaftliche Entwicklungen sehr genau und prüfe insofern auch, ob es gesetzgeberischen Handlungsbedarf gebe, teilte der SPD-Politiker am 06.02.2016 mit. Es sei sinnvoll, das Thema auf der nächsten Justizministerkonferenz zu thematisieren.
Gesetzentwurf zu umfassenderen Analysen schon in Vorbereitung
Zuletzt sind Rufe nach einer umfassenderen Auswertung von DNA-Spuren im Fall der getöteten Freiburger Studentin laut geworden. Bislang darf DNA, die an einem Tatort gefunden wird und wahrscheinlich vom Täter stammt, laut Gesetz nicht auf Merkmale wie Augen-, Haar- oder Hautfarbe analysiert werden, auch wenn sich damit die Suche eingrenzen ließe. Maas wies darauf hin, dass in einem Referentenentwurf für eine Reform der Strafprozessordnung bereits eine Ausweitung der Analysen vorgeschlagen ist. “So soll sichergestellt werden, dass aus dem Abgleich der DNA-Identifizierungsmuster künftig auch solche Erkenntnisse zur Erforschung des Sachverhalts verwertet werden dürfen, die auf ein nahes Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Spurenverursacher und dem Probengeber hindeuten.“
Redaktion beck-aktuell, 6. Dezember 2016 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Wußler, Von der Spurensuche bis zur Beweiswürdigung, DRiZ 2016, 149
Wagner, Effektive Strafverfolgung durch DNA-Kartei für alle Straftaten, ZRP 2004, 14
Graalmann-Scheerer, DNA-Massentest de lege lata und de lege ferenda, NStZ 2004, 297
Aus dem Nachrichtenarchiv
Politiker fordern Ausweitung der DNA-Analyse, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 07.01.2005, becklink 135006
Datenschützer gegen Ausweitung der DNA-Analyse, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 19.01.2005, becklink 135124