Lyon Finanz GmbH wegen grob irreführender Werbung abgemahnt

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Lyon Finanz GmbH wegen grob irreführender Werbung erfolgreich abgemahnt. Wie die Verbraucherschützer am 31.05.2017 mitteilten, hat der Kreditvermittler versucht, über die tatsächliche Laufzeit einer Ratenausfallschutz-Versicherung hinwegzutäuschen. So habe in der Werbung der Hinweis gefehlt, dass sich die Laufzeit des Vertrags ohne Kündigung automatisch verlängert, monierte die Verbraucherzentrale.

Ungewollte Vertragsverlängerungen vorprogrammiert

Lyon Finanz hatte nach Angaben der Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite unter anderem damit geworben, dass die vertriebene Ratenausfallschutz-Versicherung (Kosten: 29,50 Euro pro Monat) eine Laufzeit von einem Jahr habe. "Verbraucher konnten also davon ausgehen, dass die Versicherung nur ein Jahr läuft", so Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Erst ein Blick in die Versicherungsbedingungen habe gezeigt: Kündigten Verbraucher den Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf des Versicherungsvertrags, verlängerte sich die Versicherung um ein weiteres Jahr. "Damit sind ungewollte Vertragsverlängerungen vorprogrammiert", kritisiert Grieble. Verbraucher würden über die tatsächliche Laufzeit in die Irre geführt. Jedes weitere Jahr koste mehr als 350 Euro, zusätzlich zu dem Kredit, den sie abbezahlten.

Verbraucherzentrale: Ratenschutzversicherungen meist unnötig

Grundsätzlich rät Grieble Verbrauchern von einer Ratenschutzversicherung ab: Das Beispiel der Lyon Finanz zeige, dass manch ein Vertrieb es mit der Verbraucherinformation nicht so genau nimmt. Darüber hinaus seien diese Versicherungen oft sehr teuer und für kaum jemanden notwendig. Besonders heikel sei, dass der gewünschte Kredit und die Versicherung zwei verschiedene Verträge seien und keinesfalls sicher sei, dass Verbraucher einen Kredit erhalten. "Es kann also leicht passieren, dass Verbraucher am Ende ohne Kredit, aber mit teurer Ratenschutzversicherung dastehen", stellt er fest.

Verbraucher können möglicherweise gegen Verträge vorgehen

Nachdem die Verbraucherzentrale Lyon Finanz wegen der Werbung und eines weiteren Verstoßes abgemahnt hatte, hat diese nach Mitteilung der Verbraucherschützer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. "Wegen der grob irreführenden Werbung kann es für Verbraucher die Möglichkeit geben, dass sie aus solchen Ratenschutzverträgen kommen", betonte Grieble abschließend.

Redaktion beck-aktuell, 31. Mai 2017.

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