CDU sah Gebot staatlicher Neutralität verletzt
Die CDU Schleswig-Holstein hat im April 2017 beim LVerfG in zwei Organstreitverfahren beantragt festzustellen, dass der damalige Innenminister durch den "Mitarbeiterbrief von Minister Stefan Studt", veröffentlicht im Intranet der Landespolizei, und dass die damalige Bildungsministerin durch "das Schreiben der Ministerin Britta Ernst vom 02.05.2017 an Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler" jeweils gegen das Gebot der Neutralität des Staates und seiner Amtsträger im Wahlkampf verstoßen haben.
Streit zwischen Beteiligten mittlerweile beigelegt
Laut LVerfG sind die Anträge angesichts der tatsächlichen Entwicklungen nach der Wahl unzulässig geworden. Das Rechtsschutzbedürfnis sei entfallen, weil nach Einleitung der Organstreitverfahren zwischen den jetzt Beteiligten kein Streit mehr bestehe. Eine konfrontative Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten sei nicht mehr zu erwarten, nachdem der ehemalige Innenminister Studt und die ehemalige Bildungsministerin Ernst nicht mehr im Amt seien und die derzeitigen Amtsinhaber – parteipolitisch der CDU zugehörig – mitgeteilt hätten, im Verfahren nicht erwidern zu wollen; auch die Landesregierung und der Landtag seien dem Verfahren nicht beigetreten und hätten von einer Stellungnahme abgesehen.