LVerfG Schleswig-Holstein: Ausschluss Sayn-Wittgensteins aus AfD-Fraktion ist rechtens

Der Ausschluss von Doris von Sayn-Wittgenstein aus der AfD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag ist rechtens, entschied das schleswig-holsteinische Landesverfassungsgericht in Schleswig mit Urteil vom 29.08.2019. Die 64-Jährige werde durch den Ausschluss nicht in ihren verfassungsrechtlich gesicherten Abgeordnetenrechten verletzt, heißt es in der einstimmigen Entscheidung. Das Ausschlussverfahren halte der verfassungsrechtlichen Überprüfung stand.

Rechte Politikerin steht auf “Unvereinbarkeitsliste“ der AfD

Sayn-Wittgenstein hatte 2014 für einen Verein geworben, der seit 2015 auf der sogenannten Unvereinbarkeitsliste der AfD steht und vom Verfassungsschutz Thüringen als rechtsextremistisch eingestuft wurde. Dies wurde in einem Presseartikel am 28.11.2018 öffentlich bekannt. Sayn-Wittgenstein wurde daraufhin aus der AfD-Fraktion in Kiel ausgeschlossen.

LVerfG: Urteil gegen Sayn-Wittgenstein keine verfassungsgerichtliche Gesinnungskontrolle

Das Gericht führte weiter aus, dass eine verfassungsgerichtliche Kontrolle, ob und wie weit Sayn-Wittgenstein wirklich politisch “rechts“ von der AfD-Fraktion oder der Partei steht, von Rechts wegen nicht stattfinde. Diese Frage müssten Parteigerichtsbarkeiten klären. Insofern seien für dieses Verfahren weder der Umstand, dass die Antragstellerin nach ihrem Fraktionsausschluss wieder zur Landesvorsitzenden der AfD in Schleswig-Holstein gewählt wurde noch die Ausschluss-Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der AfD vom 28.08.2019 von Bedeutung.

Redaktion beck-aktuell, 29. August 2019 (dpa).

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