Rechte Politikerin steht auf “Unvereinbarkeitsliste“ der AfD
Sayn-Wittgenstein hatte 2014 für einen Verein geworben, der seit 2015 auf der sogenannten Unvereinbarkeitsliste der AfD steht und vom Verfassungsschutz Thüringen als rechtsextremistisch eingestuft wurde. Dies wurde in einem Presseartikel am 28.11.2018 öffentlich bekannt. Sayn-Wittgenstein wurde daraufhin aus der AfD-Fraktion in Kiel ausgeschlossen.
LVerfG: Urteil gegen Sayn-Wittgenstein keine verfassungsgerichtliche Gesinnungskontrolle
Das Gericht führte weiter aus, dass eine verfassungsgerichtliche Kontrolle, ob und wie weit Sayn-Wittgenstein wirklich politisch “rechts“ von der AfD-Fraktion oder der Partei steht, von Rechts wegen nicht stattfinde. Diese Frage müssten Parteigerichtsbarkeiten klären. Insofern seien für dieses Verfahren weder der Umstand, dass die Antragstellerin nach ihrem Fraktionsausschluss wieder zur Landesvorsitzenden der AfD in Schleswig-Holstein gewählt wurde noch die Ausschluss-Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der AfD vom 28.08.2019 von Bedeutung.