Luxemburg: Keine Strafe für Hinweisgeber im"Luxleaks"-Prozess

Der Hinweisgeber für die sogenannten "Luxleaks“ über Steuerdeals internationaler Konzerne mit den luxemburgischen Finanzbehörden wird nicht wegen Diebstahls bestraft. Mit diesem Urteil eines Berufungsgerichts vom 15.05.2018 in Luxemburg, das nur indirekt mit der Veröffentlichung von Steuer-Informationen zu tun hat, wurde die juristische Aufarbeitung der Affäre abgeschlossen. Durch "Luxleaks" war bekannt geworden, dass große internationale Konzerne in Luxemburg keine oder nur sehr geringe Steuern zahlten.

Gericht erkennt Ex-Angestellten besonderen Schutz als "Whistleblower" zu

Der 32-jährige Franzose, ein Ex-Angestellter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC), war bereits im Januar 2018 vom Diebstahlsvorwurf im Zusammenhang mit den "Luxleaks"-Dokumenten freigesprochen worden. Das höchste Gericht des Großherzogtums hatte dem Mann einen besonderen Schutz als "Whistleblower" zuerkannt, eine Geldstrafe von 1.500 Euro aufgehoben und eine neue Verhandlung angeordnet. Dabei ging es nur noch um die Frage, ob der Mann für das Herunterladen von Ausbildungsunterlagen – für das der Whistleblower-Status nicht galt – bestraft werden müsse.

Nur symbolischer Schadenersatz fällig

Das Berufungsgericht ordnete im jetzigen Verfahren lediglich an, dass der Angeklagte einen symbolischen Schadenersatz in Höhe von einem Euro an seinen früheren Arbeitgeber zahlen muss. Mit der Aussetzung der Strafe gilt der "Luxleaks“-Hinweisgeber zwar als strafrechtlich verantwortlich, bleibt aber ohne Strafe. Er gilt als unbescholten, wenn er sich drei Jahre lang nichts zuschulden kommen lässt.

Profite zur Steuervermeidung über Grenze verschoben

Im November 2014 hatte der Franzose Dokumente veröffentlicht, wonach mehr als 300 große internationale Unternehmen mit den luxemburgischen Steuerbehörden Vereinbarungen über ihre Besteuerung geschlossen hatten. Dabei wurden Profite über Grenzen hinweg verschoben und Verluste in Luxemburg angesammelt – was zu sehr geringen Steuerzahlungen führte. Die luxemburgische Regierung hatte stets argumentiert, ein solches Vorgehen sei nicht illegal, sondern nach geltendem Recht erlaubt.

In erstem Prozess Freispruch und Verurteilung wegen Diebstahls

Im April 2016 hatte der erste Prozess begonnen. Von damals drei Angeklagten wurde ein französischer Journalist sofort freigesprochen. Ein zweiter Angeklagter, ebenfalls ein früherer PwC-Mitarbeiter, wurde schließlich zu 1.000 Euro Geldbuße wegen Diebstahls verurteilt. Auch das höchste Gericht sah in diesem Fall die Voraussetzungen für den Whistleblower-Status als nicht gegeben an.

Redaktion beck-aktuell, 16. Mai 2018 (dpa).

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