Luftverkehrsschlichtung: BMJ will Verfahren verschlanken

In den vergangenen Jahren haben immer mehr Reisende die Schlichtungsstellen für den Luftverkehr angerufen. Jetzt will Minister Volker Wissing den Schlichtungsvorschlag abschaffen, wenn das Luftfahrtunternehmen nicht mitwirkt - auch um die Justiz zu entlasten. 

Das Bundesjustizministerium schlägt vor, dass Schlichtungsstellen in Zukunft von einem Schlichtungsvorschlag absehen können, wenn das Luftfahrtunternehmen auf einen Schlichtungsantrag gar nicht reagiert und nicht mit einer Einigung zu rechnen ist.

Die hierdurch gewonnene Zeit könne für Verfahren genutzt werden, in denen eine höhere Wahrscheinlichkeit für eine Einigung besteht. Es liege im Interesse von Reisenden wie Airlines, dass Streitigkeiten schnell und kostengünstig beigelegt werden, erklärte der geschäftsführende Bundesjustizminister Volker Wissing (parteilos) am Freitag.

Kein Schlichtungsvorschlag mehr für die Schublade

Reisende können bei Streitigkeiten über ihre Rechte aus einem Flug eine kostenlose Schlichtung beantragen – unabhängig davon, wie groß eine Airline ist, wo sie ihren Sitz hat und ob sie sich zuvor aktiv für die Teilnahme an Schlichtungsverfahren entschieden hat.

Derzeit müssen die Schlichtungsstellen auch dann einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten, wenn das Luftfahrtunternehmen im Verfahren keine Stellung nimmt und nicht mit einer Einigung zu rechnen ist. Einen Schlichtungsvorschlag auszuarbeiten, nimmt laut BJM jedoch erhebliche Zeit in Anspruch. Der Schlichtungsvorschlag würde aber von den Unternehmen, die nicht auf das Schlichtungsbegehren reagieren, nur sehr selten angenommen. Gerade bei der Schlichtungsstelle Luftverkehr des BfJ, die zuständig ist, wenn die beteiligten Luftfahrtunternehmen sich keiner anderen privaten Schlichtungsstelle - wie der bekannten Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. – angeschlossen haben, komme es häufig vor, dass die Unternehmen sich gar nicht zum Sachverhalt äußern.

Wissing erklärte, so zugleich einen Beitrag zur Stärkung des Rechtsstaats leisten zu wollen: „Je effizienter die Schlichtungsstellen arbeiten können, desto besser können sie auch die Justiz entlasten.“ Länder und Verbände haben nun Gelegenheit, bis zum 9. Mai 2025 zu diesem Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen.

Redaktion beck-aktuell, cil, 28. März 2025.

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