Im Streit um überhöhte Kerosin- und Sicherheitszuschläge bei der Luftfracht haben sich die Deutsche Bahn und der Lufthansa-Konzern auf einen Vergleich geeinigt. Details zur Höhe des Schadenersatzes an die Bahn nannten beide Seiten am 26.08.2019 nicht. Damit endet die im Jahr 2013 vor dem Landgericht Köln begonnene zivilrechtliche Auseinandersetzung um die wirtschaftlichen Folgen von Preisabsprachen, die Lufthansa in einem Kartell mit mehreren internationalen Airlines getroffen hatte.
Geldbußen in Millionenhöhe gegen elf Airlines verhängt
Die Bahn hat nach früheren eigenen Angaben zwischen 1999 und 2006 überhöhte Zuschläge zahlen müssen. Sie verlangte von den Fluggesellschaften insgesamt 1,76 Milliarden Euro Schadenersatz. Die EU-Kommission hat wegen der illegalen Preisabsprachen Geldbußen in Höhe von 776 Millionen Euro gegen elf Airlines verhängt.
Lufthansa als Kronzeuge behandelt
Bei den Geldbußen wurde die Lufthansa verschont, weil sie als Kronzeugin das Verfahren erst in Gang gebracht hatte. Sie musste aber zivilrechtliche Ansprüche begleichen wie jetzt auch gegenüber der Bahn. Die Einigung umfasst die Konzern-Airlines Lufthansa, Lufthansa Cargo und Swiss. Laut Bahn sind noch Verfahren gegen sechs andere Airlines offen.
Redaktion beck-aktuell, 27. August 2019 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Weitbrecht/Mühle, Die Entwicklung des europäischen Kartellrechts 2016, EuZW 2017, 165
EuG, Zum Settlement-Verfahren, NZKart 2016, 183
EuG, Zu den Anforderungen an den ersten Kronzeugen-Antrag, NZKart 2016, 188
EuG, Zum relevanten Umsatz für die Geldbußenbemessung, NZKart 2016, 178
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