Lübcke-Prozess beginnt schleppend

Im nüchternen Saal 165 C des Frankfurter Oberlandesgerichts treffen die Witwe und die beiden Söhne von Walter Lübcke auf den mutmaßlichen Mörder des CDU-Politikers. Dort verhandelt das Gericht üblicherweise gegen islamistische Terroristen und zuweilen auch gegen Spione, am 16.06.2020 geht es nun um den mutmaßlich politischen und rechtsextremistisch motivierten Mord an einem Regierungspräsidenten. Die Tat hatte vor gut einem Jahr Schockwellen in Deutschland ausgelöst.

Wegen Haltung zu Flüchtlingen umgebracht

Denn Walter Lübcke wurde nach Einschätzung der Ermittler Anfang Juni 2019 wegen seiner Haltung zu Flüchtlingen umgebracht – erschossen aus kurzer Distanz, als er abends allein auf der Terrasse seines Wohnhauses im beschaulichen Wolfhagen-Istha in Nordhessen saß. Nicht weit entfernt davon fand zu dem Zeitpunkt eine Dorfkirmes statt.

Familie nimmt als Nebenkläger teil

Irmgard Braun-Lübcke und die beiden Söhne müssen ein paar Minuten warten, bis der Angeklagte Stephan Ernst in den Gerichtssaal gebracht wird. Äußerlich unbewegt, mit ernsten Gesichtern geradeaus Richtung Anklagebank blickend, harrt die als Nebenkläger an dem Prozess teilnehmende Familie aus, bis Ernst und der Mitangeklagte Markus H. hereingeführt sind.

Angeklagter Ernst erscheint selbstbewusst

H. trägt einen grünen Hoodie, dessen Kapuze er weit über seinen Kopf bis ins Gesicht zieht, außerdem die obligatorische Mund-Nasen-Maske wegen der Corona-Pandemie. Stephan Ernst dagegen erscheint in Anzug und weißem Hemd, auch er anfangs mit Alltagsmaske. Anders als sein Mitangeklagter versucht er aber nicht, sein Gesicht hinter einem Aktenordner zu verstecken. Er steht aufrecht und wirkt selbstbewusst, während er einige Worte mit seinen Anwälten wechselt.

Mit zahlreichen Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund aufgefallen

Ernst war in der Vergangenheit mit zahlreichen Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund aufgefallen: 1989 legte er Feuer im Keller eines Mehrfamilienhauses mit türkischen Bewohnern. Später stach er auf einen ausländischen Mitbürger ein, verübte einen Anschlag mit einer Rohrbombe auf ein Asylbewerberheim, schlug in Untersuchungshaft mit einem Stuhlbein auf einen ausländischen Mitgefangenen ein. 2009 war Stephan Ernst in Dortmund an einem Angriff von Rechtsextremisten auf eine 1.-Mai-Kundgebung des DGB beteiligt. Danach geriet er aus dem Radar der Sicherheitsbehörden.

Weitere Anklage wegen Messerangriff auf Flüchtling

2016 soll Ernst schließlich von hinten auf einen irakischen Asylbewerber eingestochen haben und den Mann dadurch schwer verletzt haben, auch diese Tat ist vor dem OLG angeklagt. Auf seine Spur in diesem Fall kamen die Ermittler erst durch die Ermittlungen im Mordfall Lübcke. Sein Hass auf den nordhessischen Regierungspräsidenten soll sich aber vor dem Messerangriff auf den Flüchtling entwickelt haben, als der CDU-Politiker 2015 bei einer Bürgerversammlung die Aufnahme von Flüchtlingen verteidigte.

Umfassendes Geständnis später widerrufen

Ernst wurde rund zwei Wochen nach dem Mord an Lübcke aufgrund einer DNA-Spur festgenommen. Er legte ein umfassendes Geständnis ab, das er später widerrief. Monate später sagte er erneut aus – mit einer ganz anderen Darstellung der Geschehnisse. Die Richter am OLG werden nun herausfinden müssen, ob Stephan Ernst Lübcke mit einem Kopfschuss gezielt getötet hat, oder ob sich der Schuss – so die Darstellung Ernsts – versehentlich bei einem Streit auf der Terrasse löste. Die Ermittler halten diese Version nicht für glaubhaft.

Mitangeklagter wegen Beihilfe zum Mord angeklagt

Der Mitangeklagte Markus H. war laut Ermittlungen nicht in die Anschlagspläne eingeweiht. Er soll es aber für möglich gehalten haben, dass Ernst einen politischen Entscheidungsträger töten würde. H. ist wegen Beihilfe zum Mord angeklagt.

Verteidiger stellen zahlreiche Anträge

Den geplanten Verlauf nimmt die Gerichtsverhandlung am 16.06.2020 zunächst nicht. Noch bevor die Vertreter des Generalbundesanwalts, der den Mordfall wegen der besonderen Bedeutung an sich gezogen hatte, die Anklageschrift verlesen können, stellen die Verteidiger von Ernst und H. zahlreiche Anträge. Es geht um eine mögliche Befangenheit des Vorsitzenden Richters bis hin zur Forderung nach Aussetzung der Verhandlung.

Für Angehörige "unerträglich"

Familie Lübcke folgt den Ausführungen der Verteidiger über den angeblich nicht möglichen fairen Prozess gegen die beiden Angeklagten nahezu reglos, die Gesichter wirken fast versteinert. Für die Angehörigen sei es "unerträglich" gewesen, den zweieinhalbstündigen Auftakt der Hauptverhandlung anzuhören, sagt ihr Anwalt Holger Matt. "Hier wird im Teich rechtsstaatlicher Prinzipien gefischt, ohne dass eine Verletzung dieser Prinzipien erkennbar ist."

Entscheidung über Aussetzung der Verhandlung zurückgestellt

Schließlich wird die Anklage aber doch verlesen. Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel drückt merklich auf Tempo: Ein Teil der Anträge der Verteidigung wird abgelehnt, über den Befangenheitsantrag werde man zu "gegebener Zeit entscheiden", eine Entscheidung über die Aussetzung der Verhandlung werde zurückgestellt.

Angeklagte äußern sich nicht zu Vorwürfen

Die Angeklagten äußern sich nicht direkt zu Vorwürfen, trotz eines Appells von Sagebiel: "Hören Sie nicht auf Ihre Verteidigung, hören Sie auf mich", sagt der Richter. Ein frühzeitiges und von Reue getragenes Geständnis helfe immer. Lediglich der Anwalt von H. gibt am Ende des ersten Verhandlungstages ein kurzes Statement für seinen Mandanten ab – in dem er dem Generalbundesanwalt den Missbrauch des Strafverfahrens für politische Zwecke vorwirft.

Redaktion beck-aktuell, Eva Krafczyk und Göran Gehlen, 17. Juni 2020 (dpa).