Kassenärztliche Vereinigung empfahl Blutwäsche
Geklagt hatte ein 61-jähiger Schlosser, der bereits mehrere Schlaganfälle erlitten hatte. Durch seine behandelnde Ärztin beantragte er eine sogenannte Lipid-Apherese bei seiner Krankenkasse, da Diäten und Cholesterinsenker nicht den gewünschten Erfolg gebracht hatten. Ihm drohe eine lebensbedrohliche Verschlechterung des Gesundheitszustands. Die zuständige Apherese-Kommission der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen gab eine positive Empfehlung für die Behandlung ab. Gleichwohl hielt die Kasse die Behandlung nicht für erforderlich. Unterstützt wurde sie von einer abweichenden Empfehlung des Medizinischen Dienstes (MDK).
LSG verpflichtet Krankenkasse zu Kostenübernahme
Das LSG hat die Kasse vorläufig zur Übernahme der Behandlungskosten von über 1.000 Euro pro Woche verpflichtet. In seiner Entscheidung hat es inhaltlich dem fachkundigen Votum der Kommission und der Ansicht der behandelnden Ärztin den Vorrang gegeben. Da sich im Eilverfahren regelmäßig zeitaufwendige Begutachtungen verböten, sei eine Folgenabwägung anzustellen. Angesichts der drohenden schweren Gesundheitsgefahren könne die verbleibende Unsicherheit nicht zulasten des Patienten gehen. Auch formell hat das Gericht das Votum nicht beanstandet, da sowohl die Besetzung der Kommission als auch das Entscheidungsverfahren gesetzlich geregelt seien, in dem auch der MDK neben weiteren Fachmedizinern stimmberechtigt sei.
Risiko darf nicht auf Patienten abgewälzt werden
"Die Häufung solcher Fälle ist neu", erläutert Pressesprecher Carsten Kreschel die aktuelle Entwicklung. "Die Krankenkassen halten die Arbeit der Apherese-Kommission für intransparent und teilen uns mit, dass deren Genehmigungszahlen in Niedersachsen im Ländervergleich auffallend hoch seien. Solche Auffälligkeiten gehören aber nicht zum Risiko der Patienten."