Allgemeinmediziner verordnete Cannabis-Behandlung
Zugrunde lag das Verfahren eines 31-jährigen Mannes, der an einer ADS/ADHS-Erkrankung litt. Eine Therapie mit Ritalin verursachte Schwäche, Appetit- und Kraftlosigkeit als Nebenwirkungen. Der Mann wandte sich an einen umstrittenen Arzt und Aktivisten, der ihm Cannabis zur Symptombehandlung empfahl. Da der Arzt inzwischen über keine Kassenzulassung mehr verfügte, erfolgte die Verordnung in Zusammenarbeit mit einem zugelassenen Allgemeinmediziner.
Krankenkasse will Behandlungskosten nicht übernehmen
Die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme ab, da keine schwerwiegende Erkrankung vorliege und die Verwendung von Cannabis bei diesem Krankheitsbild medizinisch zweifelhaft sei. Im gerichtlichen Eilverfahren wollte der Mann die umgehende Versorgung erreichen, da er das Präparat zur Linderung gravierenden Symptome dringend benötige.
Schon Diagnose ADHS ist nicht gesichert
Das LSG hat die Rechtsauffassung der Krankenkasse bestätigt. Cannabis könne nur bei schwerwiegenden Erkrankungen verordnet werden. Beim Antragsteller sei noch nicht einmal die Diagnose ADHS gesichert. Gesichert sei hingegen, dass er völlig auf die Medikation mit Cannabis fixiert sei. Der Arzt habe weder eigene Befunde erhoben, noch Diagnosen gestellt. Wegen seiner Therapiethesen sei er als Mediziner umstritten.
Nutzen von Cannabis bei ADS/ADHS zweifelhaft
Die medizinische Studienlage lasse den Nutzen von Cannabis bei dieser Erkrankung zweifelhaft erscheinen, so das Gericht weiter. Denn Cannabis könne das Risiko für ADHS im Erwachsenenalter sogar steigern. Hyperaktive Symptome einer Erwachsenen-ADHS seien mit problematischem Cannabisumgang assoziiert.
Cannabis keine beliebige Behandlungsalternative
"Die Sozialgerichte werden zunehmend mit ähnlichen Fällen befasst", so LSG-Pressesprecher Carsten Kreschel zur jüngsten Entwicklung. Das neue Gesetz habe bei einigen Menschen falsche Vorstellungen geweckt. Cannabis solle schwere Krankheiten lindern. Es sei keine beliebige Behandlungsalternative oder Hilfe zur Alltagsbewältigung.