Cannabisblüten gegen Schmerzen eingesetzt
Ein 42-Jähriger hatte laut Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht chronische Rückenschmerzen. Nach einer Krebsoperation im Jahr 2013 kamen weitere Beschwerden hinzu, die durch eine zu große Hodenprothese ausgelöst wurden. Nachdem der Mann verschiedene Medikamente ausprobierte hatte, ließ er sich zunächst Cannabisblüten auf Privatrezept verordnen. Dies konnte er sich jedoch nicht dauerhaft leisten. Er beantragte bei seiner Krankenkasse die Kostenübernahme. Andere Medikamente hätten nicht den gewünschten Effekt.
Verweis auf mögliche andere therapeutische Maßnahmen
Die Krankenkasse lehnte den Antrag ab. Der Mann leide an keiner schweren Erkrankung und habe andere therapeutische Maßnahmen bisher nicht ausgeschöpft. Rückenschmerzen könnten durch eine Reha behandelt werden und wenn die Hodenprothese zu groß sei, könne eine kleinere implantiert werden. Seinen Eilantrag begründete der Mann damit, dass herkömmliche Schmerzmittel nicht helfen würden, sodass er nun dringend Cannabis benötige. Ihm sei zwar ein Austausch der Prothese angeboten worden, jedoch lehne er den Eingriff aus Sorge vor Impotenz ab.
LSG verneint medizinisch dringendes Akutgeschehen
Das LSG lehnte den Eilantrag ab. Es liege kein medizinisch dringendes Akutgeschehen vor. Wer ein zu großes Hodenimplantat über sechs Jahre lang nicht austauschen lasse und seinen Widerspruch bei der Kasse nur zögerlich begründe, könne sich dann bei Gericht nicht auf Eilbedürftigkeit berufen. Außerdem sei es nicht ersichtlich, dass Rückenschmerzen und eine beschwerdeträchtige Hodenprothese allein durch Cannabis behandelt werden müssten.