Die Krankenkasse muss selbst bei starker Beinbehaarung nicht die Kosten für eine Laser-Enthaarung übernehmen. Auch Jugendliche hätten keinen Anspruch darauf, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen per Urteil am 18.11.2019. Geklagt hatten zwei Geschwister aus Bremen, die unter ausgeprägtem Haarwuchs an den Beinen litten, eine 17-Jährige und ihr ein Jahr jüngerer Bruder (Az.: L 4 KR 457/16).
Krankenkasse verweigert Geschwisterpaar Laser-Epilation
Ihnen hatte die Kasse erklärt, dass nur im Einzelfall die Kosten für eine Enthaarung von Gesicht und Händen übernommen werden. Dem hielten die Geschwister entgegen, dass sie sehr unter ihrem Aussehen litten. Die Schwester sei deshalb in psychotherapeutischer Behandlung. Beim Schulsport und beim Schwimmen könne nicht auf lange Kleidung verwiesen werden. Beide wollten im Sommer kurze Kleidung tragen, die Schwester gerne auch Miniröcke, und eine einfache Rasur oder Enthaarungscremes vertrügen sie nicht.
Laser-Epilation nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen
Das Gericht in Celle bestätigte die Sichtweise der Krankenkasse. Der Leistungskatalog der Kassen sehe eine Laser-Epilation nicht vor, es gebe keine positive Empfehlung zu einem therapeutischen Nutzen. Insofern habe das Gericht auch die Frage offenlassen können, ob eine starke Beinbehaarung als Krankheit im Rechtssinne anzusehen sei.
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.11.2019 - L 4 KR 457/16
Redaktion beck-aktuell, 19. November 2019 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
SG Augsburg, Haarentfernung mittels Laserepilation, BeckRS 2018, 6486
LSG Niedersachsen-Bremen, Kostenübernahme, Krankenbehandlung, Laser-Epilationsbehandlung, Haarwuchs, Behandlungsmethode, BeckRS 2013, 68945
LSG Bayern, Krankenversicherung - Begriff der Krankheit - keine Kostenübernahme einer Laserepilation der Körperbehaarung, BeckRS 9999, 09184
Aus dem Nachrichtenarchiv
LSG Rheinland-Pfalz: Krankenkasse zahlt nicht für Haarentfernung bei Frauen mittels Laser, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 21.03.2016, becklink 2002799
LSG Niedersachsen-Bremen: Gesetzliche Krankenkasse muss bei übermäßigem Haarwuchs keine Laserepilation bezahlen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 16.05.2013, becklink 1026532