Throm­bo­se kein Impf­scha­den nach Imp­fung mit mRNA-Impf­stoff

Das LSG Bay­ern hat eine Throm­bo­se im Un­ter­schen­kel nicht als Impf­scha­den nach einer Co­ro­na-Imp­fung mit einem mRNA-Impf­stoff an­er­kannt. Der Zu­sam­men­hang zwi­schen der Imp­fung und der Throm­bo­se sei nicht nach­ge­wie­sen. Das kon­kur­rie­ren­de Ur­sa­chen fehl­ten, reich­te dem Ge­richt nicht.

Ein Mann war mit dem Impf­stoff Co­mirna­ty von Biontech/Pfi­zer gegen Co­ro­na ge­impft wor­den. Knapp zwei Wo­chen spä­ter wurde bei ihm eine Un­ter­schen­kel­venen­throm­bo­se dia­gnos­ti­ziert, die der Ge­impf­te als zu ent­schä­di­gen­den Impf­scha­den an­er­kannt haben woll­te. Das Land Bay­ern lehn­te dies ab: Nach den Er­kennt­nis­sen des Paul-Ehr­lich-In­sti­tuts folge auf Imp­fun­gen mit Co­mirna­ty keine si­gni­fi­kan­te Er­hö­hung von Throm­bo­se­e­r­eig­nis­sen.

Der Mann klag­te, schei­ter­te aber in ers­ter und jetzt auch in zwei­ter In­stanz. Das LSG stütz­te sich auf das Gut­ach­ten einer Kar­dio­lo­gin, wo­nach die Throm­bo­se nach den Er­kennt­nis­sen der evi­denz­ba­sier­ten Me­di­zin in kei­nem kau­sa­len Zu­sam­men­hang mit der Imp­fung mit dem mRNA-Impf­stoff Co­mirna­ty stehe (Ur­teil vom 30.04.2024 – L 15 VJ 2/23).

Es fehle be­reits am Nach­weis einer Pri­mär­schä­di­gung. Zwar rei­che für die­sen Nach­weis ein so hoher Grad der Wahr­schein­lich­keit, dass bei Ab­wä­gung des Ge­samt­er­geb­nis­ses kein ver­nünf­ti­ger, den Sach­ver­halt über­schau­en­der Mensch am Vor­lie­gen der Tat­sa­chen zwei­fe­le. Nicht aus­rei­chend sei aber das bloße Feh­len kon­kur­rie­ren­der Ur­sa­chen.

Die Be­in­venen­throm­bo­se des Man­nes sei nach die­sen Maß­stä­ben nicht Folge sei­ner Imp­fung. Zwar gibt es der Sach­ver­stän­di­gen zu­fol­ge durch­aus Hin­wei­se dar­auf, dass Impf­stof­fe das ge­ne­rel­le Throm­bo­se­ri­si­ko er­hö­hen kön­nen. Co­ro­na-Imp­fun­gen könn­ten die Bil­dung von Au­to­an­ti­kör­pern durch spe­zi­ell in Vek­torimpf­stof­fen ent­hal­te­ne An­ti­ge­ne aus­lö­sen. Hier­durch könne eine Si­gnal­kas­ka­de aus­ge­löst wer­den, die auch zu Throm­bo­sen füh­ren könne.

Die­ser Fall liege bei dem hier Ge­impf­ten aber laut Gut­ach­te­rin nicht vor, denn er sei nicht mit einem Vek­torimpf­stoff, son­dern mit einem mRNA-Impf­stoff ge­impft wor­den, bei dem sol­che Fol­gen "so gut wie nie be­ob­ach­tet" wor­den seien. Für einen kau­sa­len Zu­sam­men­hang zwi­schen Imp­fun­gen mit einem mRNA-Impf­stoff und Throm­bo­sen gebe es keine se­riö­se wis­sen­schaft­li­che Lehr­mei­nung. Das LSG hat die Re­vi­si­on nicht zu­ge­las­sen.

LSG Bayern, Urteil vom 30.04.2024 - L 15 VJ 2/23

Redaktion beck-aktuell, bw, 17. Mai 2024.

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