Loveparade-Prozess: Sieben Angeklagte stimmen Einstellung zu

Im Loveparade-Strafprozess haben sieben der zehn Angeklagten einer Einstellung des Verfahrens ohne Auflage zugestimmt. Zuvor hatte auch die Staatsanwaltschaft den Vorschlag des Gerichts gutgeheißen. Möglicherweise wird das Gericht bereits am 06.02.2019 die Einstellung des Verfahrens gegen diese sieben Angeklagten verkünden. Das Verfahren gegen die drei restlichen Angeklagten geht zwar weiter; ein Urteil vor Eintritt der Verjährung ist aber nicht zu erwarten.

Drei Angeklagte wollen Freispruch und lehnen Einstellung ab

Drei Angeklagte, gegen die das Verfahren nur gegen Auflagen eingestellt werden sollte, lehnten eine Einstellung ab. Für einen der Angeklagten sagte dessen Anwältin: “Er verzichtet nicht auf sein Recht, freigesprochen zu werden.“ Bei diesen drei Angeklagten handelt es sich um Mitarbeiter des Loveparade-Veranstalters Lopavent.

Voraussichtlich jedoch kein Urteil vor Eintritt der Verjährung

Da das Strafverfahren nur eingestellt werden kann, wenn Gericht, Staatsanwaltschaft und Angeklagter zustimmen, wird der Prozess gegen die drei nun fortgesetzt. Gericht und Staatsanwaltschaft rechnen damit, dass wegen einer großen Anzahl von noch zu vernehmenden Zeugen kein Urteil vor Eintritt der Verjährung am 28.07.2020 mehr gesprochen werden kann.

Redaktion beck-aktuell, 5. Februar 2019 (dpa).

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