Drei Angeklagte wollen Freispruch und lehnen Einstellung ab
Drei Angeklagte, gegen die das Verfahren nur gegen Auflagen eingestellt werden sollte, lehnten eine Einstellung ab. Für einen der Angeklagten sagte dessen Anwältin: “Er verzichtet nicht auf sein Recht, freigesprochen zu werden.“ Bei diesen drei Angeklagten handelt es sich um Mitarbeiter des Loveparade-Veranstalters Lopavent.
Voraussichtlich jedoch kein Urteil vor Eintritt der Verjährung
Da das Strafverfahren nur eingestellt werden kann, wenn Gericht, Staatsanwaltschaft und Angeklagter zustimmen, wird der Prozess gegen die drei nun fortgesetzt. Gericht und Staatsanwaltschaft rechnen damit, dass wegen einer großen Anzahl von noch zu vernehmenden Zeugen kein Urteil vor Eintritt der Verjährung am 28.07.2020 mehr gesprochen werden kann.