"Same but different": Nachteilsausgleich hilft Jurastudierenden mit Long Covid
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Eine Corona-Infektion mitten im Studium und auf einmal steht das Leben Kopf. Konzentrationsschwierigkeiten, Kopfschmerzen, extreme Müdigkeit. Diagnose: Long Covid. Wie man es mit Hilfe des Nachteilsausgleichs schafft, das Jurastudium trotz Einschränkungen zu bewältigen, erzählt Sophie Aylin Keller als Betroffene.

Drei Monate nach einer akuten Corona-Infektion im Sommer 2022 erkannte ich mich selbst kaum wieder. Bleierne Müdigkeit und Kopfschmerzen begleiteten mich den ganzen Tag. Das Lernen für die anstehenden Klausuren wurde durch die Erschöpfung unmöglich und ich wusste nicht, was mit mir passiert.

Inzwischen weiß ich: Ich habe Long Covid – genauso wie schätzungsweise 2,58 Millionen Erkrankte in Deutschland. Mindestens 10% aller COVID-19-Erkrankten leiden nach einer Infektion mit dem Virus an diversen gesundheitlichen Beschwerden, die länger als drei Monate anhalten. Auch Jurastudierende bleiben davon nicht verschont – mit einschneidenden Auswirkungen auf ihr Studium.

Heute, vier Jahre nach meiner Corona-Infektion, befinde ich mich im Schwerpunkstudium. Trotz meiner Erkrankung habe ich alle Klausuren und Hausarbeiten geschrieben und zufriedenstellend bestanden. Ohne einen Nachteilsausgleich hätte ich das nicht geschafft. Trotzdem habe ich lange gezögert, ihn zu beantragen. Rückblickend hätte ich mir darüber nicht so viele Sorgen machen müssen. Ich bin mir aber sicher, dass sich auch noch jetzt hunderte Jurastudierende in einer ähnlichen Situation befinden, wie ich damals war.

Bin ich krank genug?

Meine Krankheit war nicht nur für mich, sondern für die gesamte Gesellschaft neu und unerforscht. Anders als körperliche Einschränkungen kann man sie nicht sehen. Die Symptome sind von Person zu Person unterschiedlich, Diagnosen sind vage und das Ausmaß schwer greifbar. Ich wusste nicht, ob man mich ernst nehmen würde und leugnete meine Erkrankung teilweise selbst. Einfach mehr lernen, länger lernen und mich zusammenreißen – wird schon klappen, oder?

Ohne Erfolg habe ich versucht, meine Lernmethode an die Situation anzupassen. Doch je mehr ich lernte, desto weniger wusste ich. Und wie es in einem Teufelskreis so ist, verschlimmerten sich meine Symptome von Tag zu Tag. Irgendwann war mir klar: so würde ich keine Klausur bestehen. Vielleicht war ich doch krank genug?

Gewissheit und Hoffnung gab mir schlussendlich meine Recherche auf der Webseite der Goethe-Universität. Das Büro für Chancengleichheit nennt Long Covid explizit als Grund für einen Nachteilsausgleich und bietet Beratung zur Antragstellung und zur Aufklärung von Unsicherheiten an. Ich vereinbarte online einen Termin und druckte mir vorab das Antragsformular sowie Hinweise zum benötigten Attest aus.

Formulare, Fristen, Frust

Üblicherweise ist es das deutsche Studierendenwerk, das auf den Webseiten der Universitäten Informationen zu Hilfsmöglichkeiten und deren Umsetzung zur Verfügung stellt. Auch ein persönliches Gespräch wird überall angeboten und empfohlen. Das grundsätzliche Vorgehen ist dabei an vielen Hochschulen ähnlich. Verlangt werden meist ein Antragsformular, je nach Einschränkung ein fachärztliches oder ein psychologisches Attest und eine persönliche Begründung.

Hilfe existiert also, aber ist das Ganze wirklich barrierefrei? Vor allem, wenn man selbst erstmalig mit dem Thema konfrontiert ist, wirkt die Informationsflut wenig unterstützend. Wer ist zuständig? Wie detailliert muss ich meine Erkrankung offenlegen? Was genau muss in meinem Attest stehen? Welche Ausgleichsmaßnahmen sind realistisch zu erwarten?

Grundsätzlich werden diese Fragen in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt. Doch bis dahin muss man erst einmal kommen. Erschöpfung und Schmerzen wirken sich nicht nur nachteilig auf den Inhalt des Studiums aus, sondern auch auf dessen Planung und den Zugang zu Hilfen. Barrierefreiheit sollte deswegen schon früher beginnen.

Vor meiner Erkrankung habe ich nichts über Nachteilsausgleiche oder das Büro für Chancengleichheit gewusst. Dabei waren 2023 rund 16% der Studierenden in Deutschland gesundheitlich beeinträchtigt. Von diesen beantragten jedoch wiederum nur rund 21% individuelle Studienanpassungen oder einen Nachteilsausgleich.

Nicht nur für betroffene Studierende wäre eine Aufklärung über das Thema schon zu Beginn des Studiums nützlich. Auch eine Vorstellung der zuständigen Personen und der entsprechenden Anlaufstellen in der Erstsemesterwoche wäre zum Beispiel eine Möglichkeit, mehr Sichtbarkeit und Verständnis zu schaffen. Aufklärung im Vorfeld schafft Planungssicherheit, falls man die Hilfe tatsächlich einmal benötigen sollte.

Ein Beratungsgespräch, das für Klarheit sorgt

Ich ging unsicher in das Beratungsgespräch. Im Vorfeld hatte ich das Antragsformular ausgefüllt, mir von meiner behandelnden Ärztin einen Erstentwurf eines Attests schicken lassen und mir Gedanken darüber gemacht, was mir in meinen Klausuren helfen würde. Meine Beraterin empfing mich freundlich und nahm sich viel Zeit. Ich schilderte ihr zunächst meine Situation und warum mich meine Symptome einschränken. Gemeinsam gingen wir meine mitgebrachten Unterlagen durch und sie erklärte mir, was ich anpassen und verändern sollte.

Für das Attest ist eine klare Formulierung wichtig. Es muss keine konkrete Diagnose enthalten, sollte aber die Art der Erkrankung deutlich machen. Wichtig ist auch eine konkrete Beschreibung der Einschränkungen, sowie der zeitliche Rahmen der Erkrankung. Weiterhin können mögliche Nachteilsausgleiche, am besten stichpunktartig, aufgelistet werden. Wie so oft gilt: so wenig wie möglich, so viel wie nötig. Die Formulierungen im Attest sollten außerdem für medizinische Laien verständlich sein – denn im Prüfungsamt sitzen Juristinnen und Juristen und keine Mediziner.

Das Antragsformular muss man nicht nutzen, aber es wird empfohlen. In meinem Fall war es selbsterklärend und hilfreich. Die persönliche Begründung des Antrags umfasste bei mir etwa eine dreiviertel Seite, auf der ich genau schilderte, wie sich meine Symptome auf den Studienalltag und den Erwerb von Prüfungsleistungen auswirken.

Zum Schluss empfahl mir das Büro für Chancengleichheit, alle Unterlagen rechtzeitig vor den Klausuren an das Prüfungsamt zu übermitteln. Die Bearbeitung kann mehrere Monate dauern. Außerdem kann es hilfreich sein, sich zeitgleich mit den Professorinnen und Professoren in Verbindung zu setzen, bei denen man eine Prüfung ablegen möchte.

Mit mehreren Monaten Vorlauf planen

Der vorangegangene Hinweis stellte sich als besonders hilfreich heraus. Ich wollte in dem Semester drei Klausuren bei drei verschiedenen Professorinnen und Professoren schreiben. Wie dem Prüfungsamt sendete ich auch allen drei Personen meinen Antrag mit Attest und persönlicher Begründung über meine studentische E-Mail-Adresse zu. Bis zur Klausurenphase hatte ich da noch etwa zwei Monate Zeit.

Die erste Rückmeldung erhielt ich vom Prüfungsamt, das mir den Antrag grundsätzlich bewilligte. Einen Anspruch auf Nachteilsausgleich hatte ich damit. Wie meine Prüfungsmodifikation konkret aussehen würde, musste ich aber einzeln mit den Professorinnen und Professoren klären. Dafür sei das Prüfungsamt nicht zuständig, hieß es im Schreiben.

Ungefähr zwei Wochen später bewilligten zwei der Lehrenden einen Ausgleich für zwei der drei Klausuren. Beide waren sehr verständnisvoll und überlegten sich neben meinen Vorschlägen sogar selbst Wege, die mir die Rahmenbedingungen der Klausuren erleichtern könnten. Schnell fanden wir hier beidseits zufriedenstellende Lösungen und vereinbarten die entsprechenden Prüfungstermine.

Einen Monat vor der dritten Klausur war mein Antrag diesbezüglich allerdings noch immer unbeantwortet. Meine Unsicherheit nahm mit jedem Tag zu. Ich beschloss, eine zweite Nachricht an den betreffenden Lehrstuhl zu senden und wartete weitere Wochen vergebens. Bis heute habe ich von diesem Lehrstuhl keine Antwort erhalten – ich wurde einfach geghostet. Auch das Prüfungsamt konnte mir in diesem Fall nicht weiterhelfen und riet mir, die Klausur – wenn möglich – auf das nächste Semester zu verschieben. Das habe ich dann auch getan.

Der Fall hat mir gezeigt: Egal wie gewissenhaft und vorzeitig man plant, am Ende hängt es nicht nur von der Erkrankung selbst ab, ob einem der Nachteilsausgleich gewährt wird oder nicht. Für mich war es nicht schlimm, diese eine Klausur erst im nächsten Semester zu schreiben. Es hat keinen großen Unterschied in meinem Studienverlauf gemacht. Plant man aber beispielsweise den Freiversuch wahrzunehmen, kann eine Verzögerung um ein Semester ausschlaggebend sein. Es kann deswegen helfen, die Wahl der Lehrveranstaltungen zumindest teilweise davon abhängig zu machen, von wem sie gehalten werden. Von vielen Professorinnen und Professoren ist bekannt, ob und wie sie auf Nachrichten reagieren, ob sie offen für Prüfungsmodifikationen sind, oder grundsätzlich lieber mit Schweigen antworten.

Die Lösung: Mehr Ruhe, mehr Zeit, mehr Flexibilität

Ich persönlich habe hauptsächlich gute Erfahrungen mit dem Prüfungsamt, der Beratungsstelle und größtenteils auch mit den Lehrenden gemacht. Meine Prüfungen durfte ich seit meiner ersten Antragsstellung immer in einem separaten, ruhigen Raum am Lehrstuhl schreiben. In einigen Fällen gewährten mir die Lehrenden statt drei Stunden Bearbeitungszeit fünf Stunden, in anderen Fällen spalteten sie die Klausur in zwei Teile auf. Anstatt einen großen Fall zu lösen, bearbeitete ich zwei kleinere Fälle für je drei Stunden an zwei Tagen mit einem Tag Pause dazwischen.

Außerdem wurde mir die grundsätzliche Möglichkeit gegeben, Klausuren kurzfristig auf einen bereits vereinbarten, späteren Termin zu verschieben, falls es mir am eigentlichen Prüfungstag nicht gut gehen sollte. Nutzen musste ich diese Anpassung zwar noch nicht, aber sie gibt mir besonders viel Sicherheit und Ruhe, falls eine Klausur auf einen Tag fallen sollte, an dem ich nicht aufstehen kann.

Die Möglichkeiten im Rahmen des Nachteilsausgleichs sind so vielfältig wie die individuellen Bedürfnisse. Das ist wichtig, denn alle Jurastudierenden sollten ihr volles Potenzial ausschöpfen dürfen. Wer sich fragt, ob er krank genug ist, ist es meist. Der Nachteilsausgleich verschafft keinen Vorteil. Er schafft keine besseren Bedingungen, sondern faire – damit Leistung unter erschwerten Bedingungen möglich bleibt. Keine kranke Person sollte sich schämen, diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen. Chancengleichheit heißt: "Same but different."

Sophie Aylin Keller ist Jurastudentin an der Goethe-Universität Frankfurt am Main und Long-Covid-Betroffene.

Redaktion beck-aktuell, Gastbeitrag von Sophie Aylin Keller, 10. März 2026.

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