Streit um Bleiberecht für EU-Bürger
Bürger aus EU-Staaten, die vor dem britischen EU-Austritt aus dem EU-Binnenmarkt nach Großbritannien zogen, dürfen laut Brexit-Vertrag im Land bleiben. Sie müssen jedoch bisher ihren rechtmäßigen Aufenthalt in einem zweistufigen Verfahren nachweisen. Dazu ist für diejenigen, die zum Zeitpunkt des Austritts weniger als fünf Jahre im Land waren, zunächst der Antrag für einen "pre-settled status" notwendig. Nach fünf Jahren kann mit dem Antrag auf einen "settled status" ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erworben werden. Sollte dieser Antrag jedoch nicht spätestens fünf Jahre nach dem Erhalt des "pre-settled status" erfolgen, verlieren die EU-Bürger nach derzeitigem Recht ihre Ansprüche komplett.
Zweistufiges Verfahren nicht mit Brexit-Vertrag vereinbar
Dagegen hatte die von der Regierung selbst eingesetzte Aufsichtsbehörde für die Rechte der EU-Bürger, die Independent Monitoring Authority (IMA), geklagt - mit Erfolg. Der High Court hatte kurz vor Weihnachten geurteilt, dass diese Regelung nicht im Einklang mit dem Brexit-Vertrag stehe. Demnach riskieren bereits rechtmäßig in Großbritannien lebende EU-Bürger ihren Aufenthalt, sollten sie nicht einen zweiten Antrag auf ein dauerhaftes Bleiberecht stellen. Die Bürgerrechtsorganisation The3Million, die sich für die Rechte von EU-Bürgern nach dem Brexit einsetzt, begrüßte die Entscheidung der Regierung, das Urteil zu akzeptieren, und forderte rasche Schritte.