Vergleich mit übrigen Beteiligten
Die Brüsseler Behörde hatte mit den übrigen Beteiligten – Daimler, Iveco, DAF und Volvo/Renault – bereits im Jahr 2016 einen Vergleich geschlossen. Die Unternehmen mussten eine Strafe von insgesamt knapp 2,93 Milliarden Euro zahlen. Zu dem Zeitpunkt war es die höchste von den europäischen Wettbewerbshütern je verhängte Geldbuße. Die Münchner VW-Tochter MAN war als Hinweisgeber durch die sogenannte Kronzeugenregelung straffrei geblieben. Auch bei anderen Beteiligten waren die Strafen reduziert worden, weil sie bis zu einem gewissen Grad kooperiert hatten.
Unternehmen will Strafe möglicherweise anfechten
Scania hatte sich gegen einen Vergleich entschieden, deshalb hatten die Wettbewerbshüter das Verfahren hier weiter verfolgt. Eine Scania-Sprecherin sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Entscheidung der EU-Kommission werde nun analysiert. Sollte es dabei jedoch keine neuen Erkenntnisse geben, werde das Unternehmen die Strafe anfechten. Scania habe keine Preisabsprachen mit anderen Herstellern getroffen, sagte sie. Unternehmen haben grundsätzlich die Möglichkeit, Entscheidungen der EU-Wettbewerbshüter vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen.
EU-Kommissarin: Hersteller müssen miteinander konkurrieren
"90% aller in Europa verkauften schweren und mittelschweren Lastkraftwagen werden von Scania oder einem anderen an dem Kartell beteiligten Lkw-Hersteller produziert", sagte die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. "Anstatt ihre Preise untereinander abzustimmen, hätten die Lkw-Hersteller miteinander konkurrieren sollen – auch im Hinblick auf Verbesserungen zum Umweltschutz."