Donnerstag, 23.11.2023
Weingut auf Flaschenetikett muss nicht mit Kelter-Betrieb übereinstimmen

Ein Weinerzeuger darf seinen eigenen Weinbaubetrieb auch dann auf dem Weinetikett angeben, wenn die Kelterung in den Betriebsräumen eines anderen Weinerzeugers erfolgt – sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, stellte der EuGH klar.

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