Donnerstag, 15.5.2025
Querschnittslähmung statt Badespaß: Schwimmbad haftet trotz Regelmissachtung

Schwimmbad und Hersteller einer Wasserrutsche haften auch dann für gesundheitliche Schäden, wenn die Rutsche entgegen der Nutzungshinweise falsch verwendet wird. Das gilt für das OLG Oldenburg zumindest dann, wenn bei Fehlbenutzung schwerste Schäden drohen.

Mehr lesen