Ein AfD-Abgeordneter hatte vom Berliner Senat die 20 häufigsten Vornamen von Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit bei Messerstraftaten erfragt. Der Senat verweigerte das. Der VerfGH Berlin sah keine "tragfähige Begründung" dafür und daher das parlamentarische Fragerecht verletzt.
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