Mittwoch, 28.5.2025
Wohnungs- oder Teileigentum: Vorkaufsrecht des Mieters gilt

Wechselt die Wohnung den Eigentümer, zittern Mieter oft, ob der neue Vermieter Eigenbedarf anmeldet. Darum billigt der Gesetzgeber dem Mieter ein Vorkaufsrecht zu. Laut BGH gilt dieses unabhängig davon, ob die Wohnung im Kaufvertrag als Teil- oder Sondereigentum bezeichnet wird.

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