Rüge "lückenhaften" Messprotokolls darf sich nicht in bloßer Behauptung erschöpfen
In Verfahren wegen Geschwindigkeitsverstößen wird oftmals ein lückenhaftes Messprotokoll gerügt. Doch das allein genügt nicht, so das OLG Frankfurt a.M. – die Rüge müsse mit Leben gefüllt werden.
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