Donnerstag, 17.7.2025
Treaty Override: Verfassungsmäßigkeit bleibt ungeklärt

Die Frage, ob der Gesetzgeber durch ein sogenanntes Treaty Override gegen Verfassungsrecht verstößt, bleibt weiter offen. Das BVerfG wird in einem vom BFH zur Vorschrift des § 50d Abs. 10 EStG initiierten Verfahren nicht mehr entscheiden.

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