Mittwoch, 8.11.2023
Table-Dance-Bar im Erdgeschoss eines Bordells kein Prostitutionsgewerbe

Eine Table-Dance-Bar bedarf auch dann keiner Erlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz, wenn in den darüber liegenden Etagen ein Bordell betrieben wird. Dies gilt laut VG Stuttgart selbst dann, wenn in der Bar Gespräche zur Anbahnung sexueller Kontakte stattfinden.

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