Ein Streaming-Dienst bot ohne Zustimmung Inhalte aus den Mediatheken zweier öffentlich-rechtlicher Sender an. Das LG München I untersagte dies nun: Das Vorgehen der Plattform verstoße gegen den Medienstaatsvertrag.
Mehr lesenEin Streamer mit über 300.000 Followern ist vor dem BVerfG mit einem Eilantrag gegen die Sperrung seines Nutzerkontos gescheitert. Er habe insbesondere nicht ausreichend dargelegt, dass ihm durch die Sperre ein schwerer Nachteil droht, so die Begründung.
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