Freitag, 16.5.2025
Rennsport auf Anweisung: Fahrer sind sozialversicherungspflichtig

Wenn eine Autofirma Ralleyfahrer exklusiv für sich starten lässt, ihnen Fitness- und Gesundheitsvorgaben macht und diese kontrolliert, eine feste Vergütung zahlt sowie den organisatorischen Rahmen bei Veranstaltungen festlegt, so sind die Fahrer abhängig beschäftigt. Das hält das LSG Hessen fest.

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