Montag, 25.10.2021
Reiterin bekommt nach Sturz kein weiteres Schmerzensgeld

Die Schmerzensgeldklage einer Reiterin gegen den Eigentümer des Pferdes nach einem Sturz bleibt vor dem Oberlandesgericht Oldenburg erfolglos. Wie das OLG am Montag mitteilte, konnte es nicht feststellen, dass sich eine Tiergefahr verwirklicht habe. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme sei es auch möglich, dass die Klägerin aus Unsicherheit die Beine angepresst und damit dem Tier den Befehl zum Galopp gegeben habe, ohne dies eigentlich zu wollen.

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