Dienstag, 20.5.2025
Keine Bedenken gegen Rückkehrpflicht: Mietwagen müssen zum Betrieb zurück

Anders als Taxis müssen Mietwagen grundsätzlich zu ihrem Betriebssitz zurückkehren, wenn sie einen Auftrag beendet haben. Das verstoße nach wie vor weder gegen Verfassungs- noch Unionsrecht, so das OLG Köln. Das beklagte Mietwagenunternehmen hatte eine Entscheidung des BVerfG mit Blick auf den Umweltschutz für überholt gehalten.

Mehr lesen