In einem Streit zwischen dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss und dem EU-Datenschutzbeauftragten war zu klären, ob der Ausschuss Betroffene über die Weitergabe pseudonymisierter Daten an ein Beratungsunternehmen hätte informieren müssen. Der EuGH präzisiert dabei die Bedeutung des Begriffs der personenbezogenen Daten.
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