Die steuerliche Behandlung von Prämien zur obligatorischen Schweizer Unfallversicherung für sogenannte Nichtberufsunfälle eines Grenzgängers hängt laut Finanzgericht Baden-Württemberg vom versicherten Risiko ab. Die Arbeitgeber-Prämien seien beim Arbeitnehmer steuerpflichtiger Arbeitslohn. Sie seien anteilig wie Prämien zu einer Basis-Krankenversicherung als Sonderausgaben abzugsfähig, soweit sie auf Behandlungskosten bei Nichtberufsunfällen entfielen.
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