Weniger Stress, bessere Stimmung: Viele Nahrungsergänzungsmittel machen mit gesundheitlichen Versprechungen auf sich aufmerksam. Einem Teil davon schiebt der EuGH jetzt den Riegel vor.
Mehr lesenDas Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Nahrungsergänzungsmittel keine Arzneimittel im Rechtssinne sind und somit nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden müssen. Geklagt hatte eine Frau mit einer Histamin-Intoleranz, die Nahrungsergänzungsmittel zur Symptom-Milderung einsetzt.
Mehr lesen