Das Arbeitsgericht Köln hat die außerordentliche Kündigung eines Servicetechnikers für wirksam erachtet, der sich beharrlich geweigert hatte, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ein von dem Mann vorgelegtes Attest sei nicht hinreichend aussagekräftig. Zudem wecke seine Bezeichnung der Maske als "Rotzlappen" Zweifel an der Ernsthaftigkeit der behaupteten medizinischen Einschränkungen.
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