Donnerstag, 10.8.2023
Erzbistum muss Mitarbeiterin in beamtenähnliches Verhältnis übernehmen

Das Erzbistum Köln muss eine Mitarbeiterin in leitender Stellung in ein beamtenähnliches Verhältnis übernehmen und Vergütung nachzahlen. Das LAG Köln verwies auf den Gleichbehandlungsgrundsatz und verneinte, das der Generalvikar des Bistums in freiem Ermessen entscheiden darf.

Mehr lesen