Freitag, 13.6.2025
Auch bei automatisch endendem Online-Abo: Kündigungsbutton muss "unmittelbar erreichbar" sein

Onlinehändler müssen Kunden eines Laufzeitvertrags schon auf der Startseite ihrer Website einen klar gekennzeichneten Kündigungsbutton bereitstellen – auch bei nur einmaligem Entgelt und automatischem Vertragsende. Dass ein Verbraucher erst nach mehreren Klicks "jetzt kündigen" kann, hält der BGH für unzulässig.

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Donnerstag, 25.4.2024
Google muss Kündigungsbutton anbieten

Der Internetkonzern Alphabet muss künftig auf seiner Plattform Google One einen Kündigungsbutton anbieten. Dies hat das LG München I auf eine Klage der Verbraucherzentrale Bayern entschieden.

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