Montag, 27.2.2023
Steuerliche Privilegierung von "Millionärsfonds" zulässig

Das Investmentgesetz ermöglicht steuerliche Privilegierungen für luxemburgische Spezialfonds in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung auch dann, wenn der Anleger maßgeblich oder allein faktisch Einfluss auf die Verwaltung des Investmentfonds nimmt. Laut Finanzgericht Köln kann die Privilegierung nicht unter Verweis auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der Fremdverwaltung versagt werden, da dieser Grundsatz im Gesetz keine Grundlage findet.

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