Weil die Nachbarn sich beschweren, muss eine Landwirtin nachts den Schutz ihrer Tiere vor Wölfen ohne ihre Herdenschutzhunde gewährleisten. Das Gebell belästige die Anwohner mehr als nur geringfügig, entschied das OVG Münster am Mittwoch. Die Hunde müssen deshalb zu bestimmten Zeiten im Haus bleiben.
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