In einem Streit mit dem Publizisten Henryk M. Broder muss das Bundesinnenministerium umstrittene Textpassagen eines Expertenberichts vorerst von seiner Homepage nehmen. Dass der Bericht, in dem muslimkritische Aussagen Broders zitiert wurden, als "amtliche" Position verstanden werden kann, ist laut OVG Berlin-Brandenburg nicht akzeptabel.
Mehr lesen