Bei der Berechnung der Grundrente nach mindestens 33 Versicherungsjahren zählen nur Zeiten mit gesetzlicher Pflichtversicherung. Freiwillige Rentenbeiträge müssen nicht berücksichtigt werden, so das BSG.
Mehr lesenMit Äußerungen zum Arbeiten mit 72 Jahren hat FDP-Fraktionschef Christian Dürr Kritik auf sich gezogen. Im Zusammenhang mit der aktuell geplanten Rentenreform sollte die Koalition "auch gleichzeitig eine Flexibilisierung des Renteneintritts beschließen, dass Menschen freiwillig länger arbeiten", sagte Dürr im "Bild"-Talk.
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