Die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ordnete Mitte 2020 einen Verkehrsversuch zur Verkehrsberuhigung der Friedrichstraße an. Zu diesem Zweck wurde diese zwischen der Französischen Straße und der Leipziger Straße für den Kraftfahrzeugverkehr temporär voll gesperrt. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied gestern in einem Eilverfahren, dass die Sperrung rechtswidrig sei.
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