Montag, 28.10.2024
Verbotene FDJ-Embleme auf Versammlung: Behörde darf vor Straftaten warnen

Wer die Flagge der verbotenen FDJ zeigt, kann sich strafbar machen. Weist eine Behörde im Vorfeld einer Versammlung vorsorglich darauf hin, kann der Veranstalter das nicht vor Gericht angreifen, so das VG Bremen. Um eine Auflage habe es sich gerade nicht gehandelt.

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