Donnerstag, 8.5.2025
Kein Mitbewerber, kein Verbot: Check24 darf Versicherer vergleichen

Die HUK-Coburg hält die Benotung von Versicherern auf dem Vergleichsportal Check24 für unzulässig. Ihr Argument: Es handelt sich um verbotene vergleichende Werbung. Das hat der EuGH gar nicht erst geprüft: Er hält das Verbot für nicht anwendbar.

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